Förderung - 20 % Steuern sparen

20 Prozent

 

Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung im Eigenheim

Seit Januar 2020 gibt es einen neuen Steuerbonus für die Fenstersanierung. Mit dem Einbau neuer Fenster können Sanierer an selbst genutztem Wohneigentum ihre Steuerlast über drei Jahre um bis zu 40.000 € (20%) senken. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 unter andrem die Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und zum energetischen Gebäudebau überarbeitet. Ziel ist die Senkung der CO2-Emission in Deutschland

 

 

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig (7% im 1. Und 2. Jahr, 6% im 3. Jahr)

 

 

Wer profitiert von der Förderung für energetische Gebäudesanierung?

Die steuerliche Förderung gilt für Besitzerinnen und Besitzern von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigenheimen.

 

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Wohnung bzw. das Wohngebäude müssen bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein. Die Ausführung der energetischen Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.

Erforderliche Wärmedämmung der Fenster bzw. Türen (U-Wert)

Für Fenster, Balkon und Terassentüren: 0,95 W/m²K oder besser

Für Außentüren wie z.B. Haustüren: 1,3 W/m²K oder besser

 

 

Wie läuft das Verfahren ab?

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird als Teil der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich. Die Durchführung einer Maßnahme zur energetischen Gebäudesanierung muss durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens für das jeweilige Sanierungsvorhaben bestätig werden. Diese ist anschließend zusammen mit der Rechnung für die förderfähige Maßnahme der Einkommenssteuererklärung beizufügen.

Die steuerliche Förderung ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen.

 

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