Förderung - 15 % Zuschuss

bundesamt

 

Sichern Sie sich Ihren 15% Zuschuss!

 

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 € brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 €pro Wohneinheit und Kalenderjahr, und 600.000 € pro Gebäude.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

 

Antrag vor dem Start der Sanierung stellen

Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bau­unternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.

 

Fördermittel beantragen – nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.

Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

 

 

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